Stand: 02.03.2022
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine betrifft unmittelbar den Export nach Russland. Auch Importe sind betroffen. Die bereits seit 2014 bestehenden Embargos wurden nach der Invasion der Ukraine deutlich verschärft.
Nach der Annexion der Krim durch Russland wurden 2014 der Beschluss 2014/512/GASP sowie die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erlassen. Durch den Angriff auf die Ukraine wurden weitere Sanktionen beschlossen. Die EU erließ daher am 23. Februar 2022 die Verordnung (EU) 2022/262 um Russland vom internationalen Finanzmarkt auszuschließen.
Die Sanktionen wurden am 25. Februar 2022 erneut verschärft. Die Verordnung (EU) 2022/328 beschränkt die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Gütern, die Russland bei technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich unterstützen könnten. Hierzu wurde ein neuer Anhang angefügt (Anhang VII). Weiterhin ist der Export von Gütern zur Verwendung in Ölraffinerien (neuer Anhang X) und Gütern der Luft- und Raumfahrt (neuer Anhang XI) beschränkt. Weitere Maßnahmen zur Sanktionierung des Finanzmarktes und der Luftfahrt wurden ebenfalls beschlossen.
Finanzsanktionen gegen Personen, Einrichtungen und Organisationen bestehen ebenfalls seit 2014 (Beschluss 2014/145/GASP, Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Auch diese Sanktionen wurden am 23. und 25. Februar 2022 durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2022/260, 2022/261 und 2022/332 erweitert.
Seit der Annexion der Krim 2014 gibt es Einfuhrverbote für bestimmte Waren und Dienstleistungen aus der Krim sowie Exportverbote. Diese wurden durch den Beschluss 2014/386/GASP sowie die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 in Kraft gesetzt.
Die Anerkennung der Regionen Donezk und Luhansk seitens Russlands, bewirkte die Erlassung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und der Verordnung (EU) Nr. 2022/263. Somit werden umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen angewendet.
Sollten Sie einen Export nach Russland planen informieren Sie sich frühzeitig. Wenden Sie sich an uns. Wenn Sie einen Verdacht haben, dass Ihre Ware unter die Embargos fallen könnte, wenden Sie sich bitte umgehend an das BAFA.
BAFA-Hotline: 06196 908-1237
Rechtliche Fragen: ru-embargo@bafa.bund.de
Da das BAFA im Moment viele Anfragen zu bearbeiten hat, lohnt es sich Anfragen über das Portal ELAN-K2 Ausfuhr-System mit dem Formular „Sonstige Anfragen“ zu stellen.
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