Informationen zum Thema Zoll und Krieg in der Ukraine

Stand: 02.03.2022

Der fürchterliche Krieg in der Ukraine hat auch drastische Auswirkungen auf den Handel. Warenströme sind stark eingeschränkt. Beim Thema Zoll herrscht große Unsicherheit. Wenn Sie einen Export in die Ukraine planen oder ein Import aus der Ukraine stattfinden soll empfiehlt es sich frühzeitig bei uns anzufragen. Hilfslieferungen in die Ukraine erhalten bei uns Sonderkonditionen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Bestimmte Waren sind allerdings derzeit nur sehr schwer in die Ukraine zu exportieren. So ist der Export  von Rüstungsgütern und bestimmten Technologien in die Ukraine genehmigungspflichtig. Dies ist bereits seit 2014 der Fall. Hierzu wurde ein Beschluss (2014/119/GASP) gefasst und eine Verordnung ((EU) Nr. 208/2014) erlassen. Die Sanktionen richten sich gegen bestimmte Organisationen, Personen und Einrichtungen. Um den genauen Wortlaut von Beschluss und Verordnung zu erfahren klicken Sie auf den entsprechenden Link. Eine Listen mit sanktionierten Personen finden Sie in den jeweiligen Anhängen der Dokumente.

Der Export von Dual-Use Gütern in die Ukraine ist genehmigungspflichtig. Wenn Sie bei ihrem Export in die Ukraine bedenken haben, z.B. weil der Empfänger auf einer Sanktionsliste auftaucht, oder weil die Ware eine Dual-Use-Prüfung benötigt, wenden Sie sich am besten direkt an das BAFA.


Wir bemühen uns stets alle Angaben korrekt und aktuell zu halten. Dennoch erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Alle Angaben sind nicht verbindlich und ohne Gewähr.

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